AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Wohnmobilstellplatzes am Tierpark Ströhen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Wohnmobilstellplatz am Tierpark Ströhen, Tierparkstraße 43, 49419 Wagenfeld-Ströhen, Dr. Nils Ismer, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.

2. Buchung

Mit der Anmeldung/Buchung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.

3. Zahlung

Der gesamte Mietpreis wird bei Anreise fällig

4. An- & Abreise

Die Anreise ist im Rahmen der Tierparköffnungszeiten möglich, nach vorheriger Absprache auch zu anderer Zeit.

5. Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Der Besuch des Tierparks steht nicht in Verbindung mit der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes und muss gesondert entsprechend der aktuell gültigen Eintrittspreise bezahlt werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.

6. Pflichten

Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Der Stellplatzgast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat, dies gilt für die gesamte Anlage. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen die aus dem Abschluß des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz nur angeleint erlaubt.

7. Hausrecht

Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen.

8. Grillen

Offene bodenberührende Feuer und Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet.

9. Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Stellplatzinhaber kann von dem Stellplatz vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Stellplatzgast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Stellplatzinhaber, dem Stellplatzgast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Stellplatzinhaber berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

10. Haftung

Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- oder Stromversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Stellplatzgastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

11. Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes sind seitens des Stellplatzgastes unverzüglich dem Stellplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Stellplatzgastes unmittelbar dem Stellplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.

12. Schlussbestimmungen

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand Juni 2022